Arbeitssicherheit und Gefährdungsbeurteilung
Maximale Arbeitssicherheit
Ihre Experten für Arbeitssicherheit und Gefährdungsbeurteilung
Im Rahmen unserer Tätigkeiten in der Industrie und in Klärwerken kommen immer wieder Fragen zum Arbeitsschutz auf. Wir beraten Sie umfassend und unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihrer Arbeitssicherheitsthemen.
Wir prüfen, ob Ihre Produktionsanlagen den gesetzlichen Auflagen im Bereich Arbeitsschutz und Unfallprävention gerecht werden und stehen Ihnen beratend zur Seite: Für mehr Arbeitssicherheit in Ihren Industrieanlagen.
Benefits für Ihr Projekt
Ihre Vorteile auf einen Blick
Arbeitsunfälle & Ausfallzeiten
Rechtssicherheit
Wirtschaftlichkeit
Motivation
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Richtig absichern
Unfallprävention & Rechtssicherheit
Alles aus einer Hand
Unsere Dienstleistungen im Arbeitsschutz
Umfangreiche Dienstleitungen für die Arbeitssicherheit sind neben einer fundierten Beratung für die richtige Anwendung zur Unfallverhütung maßgeblich. Bei der IW Süd erhalten Sie beides: Externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit und dazu Einsatzberatung, Gefährdungsbeurteilung und Prüfungen.
Unser Angebot für mehr Arbeitssicherheit in der Industrie:
• Externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit
• Vor-Ort-Einsätze aufgrund der BG-Vorschriften
• Unternehmensspezifische Beratungen zu allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
• Untersuchung von Arbeitsunfällen und Erstellen von Maßnahmenkonzepten zur Vermeidung von Unfällen
• Durchführen von Betriebsbegehungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
• Beratung bei neuen Arbeitsmitteln, Maschinen, Arbeitsverfahren und Gefahrstoffen
• Beratung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
• Erstellen von individuellen Betriebsanweisungen für Maschinen und Gefahrstoffe
• Beratung bei der Auswahl, beim Einkauf und der Verwendung von Körperschutzmitteln
• Durchführen von Sicherheitsunterweisungen
• Organisation von Arbeitsschutzausschusssitzungen, kurz ASA-Sitzungen
• Unterstützen von Unternehmern, Sicherheitsbeauftragten und Beschäftigten im Wahrnehmen der jeweiligen Arbeitsschutz-Vorschriften, wie z.B. ArbSchG, BetrSichV, Chem.-Gesetz, GefStoffV
• Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt sowie mit dem Betriebsrat
• Regelmäßige Betriebsbegehungen
• Erstellen der Gefährdungsanalysen nach § 5 ArbSchG
• Durchführen, der durch die Vorschriften geforderten Unterweisungen mit deren Dokumentation (ArbSchG, BetrSichV, GefStoffV)
• Integrieren neuer/geänderter Regelungen
Darauf legen wir Wert