Allgemeine Geschäftbedingungen
1. Geltungsbereich
Alle gegenwärtigen und künftigen Leistungen an unsere Auftraggeber (im Folgenden AG genannt) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Wir weisen darauf hin, dass für bestimmte Leistungen besondere Bedingungen Anwendung finden, die die Leistungsbedingungen ergänzen oder modifizieren können.
2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend; Angebote, die nicht binnen 4 Wochen angenommen werden, bedürfen nochmaliger Prüfung.
An von uns abgegebenen Angeboten, von uns oder von Dritten stammenden, und dem AG zur Verfügung gestellten Werkzeugen, Hilfsmitteln, Mustern, Abbildungen, Beschreibungen, Berechnungen und anderen Unterlagen, behalten wir uns alle Rechte vor. Der AG darf diese Gegenstände ohne unsere Zustimmung Dritten weder als solche, noch inhaltlich zugänglich machen, noch sie bekannt geben oder selbst oder durch Dritte nutzen, noch sie vervielfältigen.
3. Rabatte / Auftragsbestätigungen
Entsorgungspreise, Transporte, Maut & Fremddienstleistungen können nicht rabattiert werden.
4. Rechnungsstellung, Zahlungsverzug
Unsere Preise gelten nur für den vereinbarten Leistungsumfang. Mehr- und Sonderleistungen werden gesondert berechnet.
Unsere Rechnungen verstehen sich inkl. der gültigen Mehrwertsteuer von derzeit 19 % und sind innerhalb von 10 Tagen rein netto ab Rechnungsdatum zahlbar, soweit nicht anders vereinbart.
Bei Zahlungsverzug sowie begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Abnehmers sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – befugt, für noch nicht durchgeführte Leistungen Vorauszahlungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Unserer Leistungspflichten ruhen, so lange der AG mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist. Bei Zahlungsverzug können Zinsen in Ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe berechnet werden.
5. Höhere Gewalt
Fälle höherer Gewalt und sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare störende Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen, Maschinenausfälle oder -Schäden, Energie- oder Rohstoffmängel, Verkehrsstörungen, Streiks, Aussperrung oder behördliche Verfügung) die wir nicht zu vertreten haben, befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Verpflichtung zur Leistung. Wird hierdurch die Leistung um mehr als einen Monat verzögert, sind wir berechtigt, hinsichtlich der von der Störung betroffenen Leistung vom Vertrag zurückzutreten.
6. Mängelansprüche
Der AG hat unverzüglich zu prüfen, ob die erbrachte Leistung von der vereinbarten Beschaffenheit und für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet ist. Rechtzeitig angezeigte, offensichtliche Mängel werden nachgebessert oder beseitigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der AG nach weiterer Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen die Vergütung herabsetzen (Minderung).
Versteckte Mängel können laut der gesetzlichen Verjährungsfrist von 6 Monaten, jedoch unverzüglich nach deren Entdeckung geltend gemacht werden.
7. Haftung
Kabel, Rohre, GFK, Isolierungen, Betonböden etc., sind auf Ihre Resistenz gegen Hochdruck zu prüfen und ggf. zu sichern. Weiter hat der AG die Empfindlichkeit bestimmter Objekte spätestens bei Auftragserteilung sowie Unterweisung unseres Reinigungspersonals mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung, haften wir nicht, ansonsten nur in der Höhe des Auftragsvolumens im Rahmen unserer Haftpflichtversicherung.
8. Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen der Schriftform
9. Salvatorische
Klausel/Gerichtsstand
Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen der vorliegenden Geschäftsbedingungen hat nicht die gesamte Unwirksamkeit der Bedingungen zur Folge. Statt der unwirksamen Regelung gilt eine Bestimmung als getroffen, die dem Sinn der Regelung am nächsten kommt.
Gerichtsstand ist Balingen
Stand: Januar 2022